MdL Lang: Guter Kompromiss zwischen

unterschiedlichen Interessen

 

 

„Das neue Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz stellt einen guten Kompromiss zwischen den Interessen der Kunden, des Handels und des Verkaufspersonals dar. Es geht auf veränderte Einkaufsgewohnheiten ein. Eine komplette Freigabe der Öffnungszeiten an Werktagen findet nicht statt. Dieser Schutz kommt vor allem Frauen zugute, die den größten Teil der Beschäftigten im Einzelhandel stellen. Auch die Nachtruhe in den Innenstädten wird geschützt“, fasst der Landtagsabgeordnete Bernd Lang (SPD) die neuen für Rheinland-Pfalz geltenden Bestimmungen zusammen.

Die Regelungen im Einzelnen:

  1. Werktags können Läden bis 22 Uhr öffnen.

  2. An bis zu acht Tagen im Jahr können Kommunen eine lange Verkaufsnacht bis sechs Uhr des kommenden Tages einräumen.

  3. An Samstagen und Werktagen vor Feiertagen gilt dies grundsätzlich nur bis 24 Uhr.

  4. Maximal kann es darüber hinaus vier verkaufsoffene Sonntage geben.

  5. Die üblichen Zeiten der Hauptgottesdienste (Sonntag 6 bis 11 Uhr) bleiben geschützt.

Bernd Lang: „Mit dieser Fortentwicklung des Ladenöffnungsgesetzes ist ein fairer Kompromiss zwischen unterschiedlichen Interessen gefunden worden.“

 

 

27. November 2006

 

 

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